Inhalt des Untermietvertrages
- bei Wohnräumen vgl. Muster: Untermietvertrag für Wohnräume (PDF, 30 KB)
- bei möblierten Zimmern vgl. Muster: Untermietvertrag für möblierte Zimmer (PDF, 31 KB)
- bei Geschäftsräumen vgl. Muster: Untermietvertrag für Geschäftsräume (PDF, 34 KB)
- OR 262 ist zu beachten
- grundsätzlich ist Untermiete erlaubt
- der Untervermieter hat vorgängig beim Hauptvermieter die Zustimmung zur Untermiete einzuholen; der Hauptvermieter kann diese nur verweigern, wenn:
- der Untervermieter sich weigert die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben
- die Bedingungen der Untermiete missbräuchlich sind (z.B. der Untermietzins ungerechtfertigt wesentlich höher ist als die Hauptmietzins)
- dem Hauptvermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen
- ersucht der Untervermieter den Hauptvermieter nicht vorgängig um Zustimmung resp. verweigert dieser die Zustimmung aus berechtigten Gründen, kann der Hauptvermieter das Mietverhältnis kündigen
- das Untermietverhältnis endet jedenfalls mit dem Hauptmietverhältnis







